AWO BETREUUNGSVEREIN
Seit der Einführung des Betreuungsgesetzes (§§ 1896-1908 i BGB) von 1992 wird kein Mensch mehr entmündigt.
Wer sich nicht mehr selbst vertreten kann,
bekommt einen Betreuer als gesetzlichen Vertreter zur Seite gestellt, wenn keine private Vorsorge getroffen wurde.
- Sie möchten sich zum Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung informieren?
- Sie suchen einen Referenten zu diesen Themen?
- Sie sind als ehrenamtliche Betreuerin / Betreuer bestellt?
- Sie würden gerne als ehrenamtliche Betreuerin / Betreuer tätig werden?
- Sie haben Fragen zum Umgang mit dem Betreuungsrecht?
Sprechen Sie uns an!
Weitere Informationen finden Sie auch hier auf unserer Homepage.
Kontakt
Koblenzer Betreuungsverein
der AWO e.V.
Hohenzollernstraße 147
56068 Koblenz
0261- 983 51 49
0261- 983 51 48
betreuungsverein@awo-koblenz.de