ÜBERNACHTUNGSWOHNHEIM
Das städtische Übernachtungswohnheim ist eine Einrichtung des AWO Kreisverbandes Koblenz-Stadt e.V. in Kooperation mit der Stadt Koblenz.
Aufnahme & Verweildauer
Das städtische Übernachtungsheim hat Notunterkunftscharakter, die Aufenthaltsdauer ist begrenzt. Es ist ganzjährig 24-Stunden geöffnet. Zunächst kann jeder, der angibt in Not zu sein und keine andere Möglichkeit der Unterkunft hat bzw. über keine Mittel verfügt, um eine andere Unterkunft zu finanzieren, in der Einrichtung aufgenommen werden, wobei die Wohnungslosigkeit entweder durch einen gültigen Persoanalausweis oder durch eine Abmeldebestätigung nachgewiesen werden muss.
Eine längere Verweildauer ist im begründeten Ausnahmefall und unter bestimmten Voraussetzungen möglich,
diese sind u.a.:
- Klärung der Kostenfrage (bei eigenem Einkommen kostet die Übernachtung 29,67 €, bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II (ALG II-Leistungen) und SGB XII (Sozialhilfe und Grundsicherung) erfolgt die Abdeckung der Übernachtungskosten durch die Ausstellung eines Übernachtungsscheines seitens der jeweiligen Behörde)
- Entwicklung realistischer Ziele
- Wunsch nach Wohnsitz in Koblenz
- aktive Mitarbeit
- Untersuchung nach dem §36 des Infektionsschutzgesetzes (Ausschluss einer TBC Erkrankung)
- Einhaltung der Hausordnung
Kapazität & Ausstattung
Es stehen 20 Plätze für Männer und 8 Plätze für Frauen zur Verfügung. Die Männer sind in 4-Bett-Zimmern (jeweils 2 Etagenbetten), mit eigenen Kleiderschränken im 1.OG, separatem WC sowie Bad, untergebracht. Die Frauen sind in zwei 2-Bett-Zimmern und einem 4-Bett-Zimmer, mit eigenen sanitären Anlagen und Aufenthaltsbereich, im 2.OG untergebracht. Es handelt sich um eine abgeschlossene Etage.
Wer kann zu uns kommen?
Aufnahme in der Übernachtungseinrichtung finden Frauen und Männer ab 18 Jahre in besonderen Lebensverhältnissen/Notlagen (ohne festen Wohnsitz), die, aufgrund von besonderen sozialen Schwierigkeiten, keine andere Unterbringung finden.
Die Wohnungslosigkeit muss nachgewiesen werden, dies kann entweder durch den Persoanlausweis oder durch eine Abmeldebestätigung des Einwohnermeldeamtes/Bürgeramt erfolgen.
Es stehen 8 Plätze für Frauen auf einer abgeschlossen Etage mit eigenen sanitären Anlagen und 20 Plätze für Männer (auf einer eigenen Etage) mit gemeinschaftlich genutztem Bad und separatem WC zur Verfügung.
Die Personen sollten physisch und psychisch in der Lage sein sich selbst zu versorgen.Aktuell können wir, aufgrund der Örtlichkeiten und der Personaldecke, keine Rollstuhlfahrer und Personen mit Tieren aufnehmen.
Kontakt
Übernachtungswohnheim
Herberichstraße 153
(Ecke Andernacherstraße neben der Rheinkaserne)
56070 Koblenz
Ganna Lück
0261 - 846 51
0261 - 805 99 60
ganna.lueck@awo-koblenz.de
Öffnungszeiten
Unser Haus ist rund um die Uhr geöffnet. Aufnahmen können zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgen.Die Bushaltestelle "Rheinkaserne" in der Andernacherstraße (ca. 100m Entfernung) wird von den Buslinien 354 und 370 der RMV (Strecke: vom Hauptbahnhof über die Innenstadt) halbstündlich angefahren.